Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Unternehmen, die scoremark einsetzen, bleiben für die dabei verarbeiteten Daten ihrer Beschäftigten verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Wir stellen die Software bereit und verarbeiten diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. Was das konkret bedeutet, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Er ist Bestandteil des Vertrages über die Nutzung von scoremark und beschreibt unter anderem, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wir dafür treffen, welche Unterauftragnehmer wir einsetzen und was nach Vertragsende mit den Daten geschieht.
Vertrag zum Herunterladen
Die aktuelle Fassung steht als PDF bereit — mit den drei Anlagen zu Gegenstand der Verarbeitung, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Unterauftragnehmern.
PDF, Stand August 2026 — öffnet in einem neuen Tab.
Abschluss
Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt mit dem Vertrag über die Nutzung von scoremark. Fragen Ihrer Datenschutzbeauftragten beantworten wir gern vorab, auch vor Vertragsschluss.
Wo Ihre Daten liegen
Ausschließlich auf Servern in Deutschland, in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt. Einzelheiten dazu stehen in der Datenschutzerklärung und in Anlage 3 des Vertrages.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung. Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.